„Infobrief des Kammervorstandes" der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Münster,

Mai 2004, Nr. 3Punkt 2, Seite 2:

„Verordnung einer Sachleistung durch Kassenarzt ohne ärztliche Indikation kann (strafbare) Untreue sein.

Nach Ansicht des BGH handelt ein Vertragsarzt als Vertreter der Krankenkasse, wenn er Medikamente als Sachleistung zu Lasten der Krankenkasse für seine Patienten verordnet. Der Versicherte, der die Verordnung in der Apotheke vorlegt, gibt als Bote des Vertragsarztes das Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages über das Medikament ab, aufgrund dessen die Krankenkasse den Kaufpreis zu entrichten hat. Es kommt also ein Kaufvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheker zugunsten des Patienten zustande, wenn der Apotheker dem Patienten das Medikament aushändigt. Von diesem rechtlichen Hintergrund ausgehend nimmt der BGH den Straftatbestand der Untreue bei einem Arzt an, der ein Medikament zu Lasten der Krankenkasse verschreibt, wenn der Arzt weiß, dass er die Leistung deshalb nicht bewirken darf, weil sie eindeutig nicht
     - notwendig,
     - ausreichend oder
     - zweckmäßig ist
(§12 Abs. 1 Satz 2, §70 Abs. 1 Satz 2 SGB V)!
Denn der Arzt habe eine sich aus §12 ableitbare Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Krankenkasse, die er bei bewusst gesetzeswidriger Verschreibung missbrauche. [vgl. BGH 4 StR 239/03, Beschluss vom 25. November 2003]
- Als Bestandteil der Krankenbehandlung sind Arznei-, Verband- und Hilfsmittel als Sachleistung zu erbringen (§2 Abs. 2, Satz 1 SGB V


 

Beschluß des BGH zur Verordnung und klinische Praxis:

  1. Lehrbuch Kieferorthopädie I, Orofaziale Entwicklung und Diagnostik, 4. Auflage, Urban und Fischer, München, Jena 2000, S. 6-11:

„Andererseits wird klar, dass die rezente Straight-wire-Mechanik mit vorprogrammierten Brackets nicht den individuellen funktionellen und parodontalen Anforderungen gerecht werden kann."

„Die Grundprobleme herkömmlicher Straight-Wire-Techniken bestehen in:

  1. unkontrollierter Nivellierung

  2. unbekannten, statisch nicht definierten Kräftesystemen

  3. unkontrollierbarer Friktion bei bogengeführten Zahnbewegungen

  4. unzureichender Kontrolle über individuellen Torque, Intrusion, Verankerung."

Entsprechen unkontrollierbare, hochinvasive Mechaniken dem Wirtschaftlichkeitsgebot? 
"Straight-Wire-Mechaniken", also der Einsatz von automatisierten, konfektionierten, nicht individualisierbaren oder nicht individualisierten Bögen, ist wahrscheinlich die am häufigsten praktizierte Behandlungsmethode. Praktisch jeder Behandlungsbeginn in der Multibandbehandlung startet mit einer unkontrollierten Nivellierung meist durch runde, automatisierte Bögen. Ein runder Bogen verstärkt noch den Mangel an gezielter Orientierung.


 

  1. Straight-Wire-Technik und automatisierte Drähte,
    Drahtlegierungen:

F. Weiland:
Kontinuierliche versus nicht-kontinuierliche Kräfte in der Kieferorthopädie
Die Wirkung auf initiale Zahnbewegung und Wurzelresorption"

Quintessenz Verlags GmbH, Berlin, Habilitationsarbeit Graz, 2001

Umriß, Fläche und Volumen der Resorptionslakunen war nach 12-wöchiger Verwendung von Drähten mit pseudo-elastischen Eigenschaften und einem Kraftplateau von 0.8 – 1 N jeweils um 140% größer als bei Anwendung eines Stahldrahtes der Dimension 0.016" und einer initialen Aktivierung von 1 mm, der in vierwöchentlichen Abständen erneuert wurde. Der Unterschied zwischen den Gruppen war hochsignifikant (p<0.001).

Entsprechen hochinvasive, stark schädigende Materialien dem Wirtschaftlichkeitsgebot?

 

  1. Bedarfsgerechte Behandlungsdrähte ("Federelemente"), Dimension von Behandlungsbögen (dicke/dünne Bögen) und ihre Beherrschbarkeit.
    "Orthodontischen Gerätes"

Die bisherige Definition des orthodontischen Behandlungsgerätes Behandlungsbedarfs und der Drahtelemente (Dimension und Dicke) nach dem technischen Verankerungsbedarf "Reactive Members" Burstone, siehe nachfolgend, wird international korrigiert auf den biologischen Bedarf und auf klinische Beherrschbarkeit, also das orthodontische Gerät wird nach der Def. der sog. "Aktiven Elemente" konstruiert und nicht mehr nach dem technischen Bedarf der sog. "Reaktiven Elemente":

Burstone in:

Lehrbuch:
- Current Principles and Techniques 1985: T.M. Graber, B.F. Swain
- Current Principles and Techniques 2000: Robert Vanarsdall R.L. Jr., Mosby 2000

 

„Aktive Elemente"

Vertreter der zu bewegenden Bereiche (Zähne) / biologischer Bedarf (Burstone)

= Definition für „Aktive Elemente"

Biologischer Bedarf (Burstone):

„Für die zu bewegenden Bereiche und Elemente ist aus zwei wesentlichen Gründen eine niedrige Lastbiegrate erforderlich:

  1. Ein Mechanismus mit einer niedrigen Lastbiegrate hält einen mehr, (und) wünschenswerten Belastungsgrad (in Größe und Dauer, „Level") im PDL, dem Parodontalbereich (Parodontalligament), aufrecht, da die Kraft auf einen Zahn sich nicht ständig radikal ändert, wenn der Zahn bewegt wird und wurde;"

Klinische Beherrschbarkeit (Burstone):

  1.  „Ein Federelement mit einer niedrigen Lastbiegrate stellt bessere Voraussetzungen zur Verfügung, um die Größe der Kraft mit größerer Genauigkeit und Zuverlässigkeit besser zu kontrollieren und zu dosieren."

„Beispiel: Wenn eine Feder mit einer hohen Lastbiegrate benutzt wird (z.B. bei einem vertikalen Vierkantloop), mag die Lastbiegrate 1000g/mm sein; dieses kann bei einem Biege- und Einbindungsfehler von 1mm einen Aktivierungsfehler der Kraftgröße von gleichen 1000g verursachen.

Wenn jedoch eine Feder mit einer niedrigen Lastbiegrate verwendet wird, eine solche etwa mit einer Lastbiegrate von etwa 10g/mm, betrifft ein Aktivierungsfehler von 1mm das Kraftausmaß von nur 10g.

Elastische Bogenelemente mit einer niedrigen Lastbiegrate erfordern lange Aktivierungsbereiche, um die optimale Kraftwirkung aufzubauen; hierdurch geben diese dem Orthodonten bessere Möglichkeiten, die Größenordnung von Kraft besser zu kontrollieren und zu beherrschen."

Entsprechen unbeherrschbare und für den Einsatzort nicht bedarfsgerechte orthodontische Behandlungsbögen der Wirtschaftlichkeit?

Burstone 1985/2000

 

Internationaler Paradigmawechsel, Lehrmeinungswechsel

durch:

  • Council on Education, COE, Mai 2003,USA
    (oberstes richtungsweisendes Fachgremium der American Association of Orthodontists)
     
  • Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, 2001
     
  • 8. asiatisches Wissenschaftsforum, Jakarta 2002
     
  • Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, IBO, auf Jahrestagung der American Association of Orthodontists, World Federation of Orthodontists, USA 2000
     
  • Jahrstagung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie DG-KFO, Düsseldorf, 2000.
  • Die bisherige Definition des orthodontischen Behandlungsbedarfs und der Drahtelemente (Dimension und Dicke) nach dem technischen Verankerungsbedarf "Reactive Members" Burstone, siehe nachfolgend, wird international korrigiert auf den biologischen Bedarf und auf klinische Beherrschbarkeit, also das orthodontische Gerät wird nach der Def. der sog. "Aktiven Elemente" konstruiert und nicht mehr nach dem technischen Bedarf der sog. "Reaktiven Elemente":
     

 

Veraltete, überholte Definition der orthodontischen Behandlung und des orthodontischen Behandlungsgerätes (Multiband):

„Reaktive Elemente"
Burstone
Verankerungsbereich, technischer Bereich
für die Verankerungselemente (reaktive Elemente)

  • „Wenn eine niedrige Lastbiegrate eines Drahtes für die aktiven, zu bewegenden Teile eines Gerätes wünschenswert ist, so trifft genau das Gegenteil zu für die reaktiven Verankerungselemente.
     
  • Das Verankerungselement sollte relativ rigide sein; das bedeutet, es sollte eine hohe Lastbiegrate besitzen.
     
  • Kurz dargestellt: die Lastbiegrate ist ein Indikator einer Kraft, die erforderlich ist, um einen Draht um eine bestimmte Einheit auszulenken."
     
  • Sind Behandlungsgeräte, Behandlungsbögen, "Behandlungselemente" welche nicht für den biologischen Bedarf des Einsatzortes geeignet sind und für den Anwender, Behandler nicht beherrschbar sind, wirtschaftlich?

 

  1. Definition des "orthodotischen Geräts"

Das orthodontische Gerät besteht aus: Brackets, Bögen, Fixierungselementen und Zähnen, welche im biologischen Raum fixiert sind. Die Mechanik aus Brackets und Bögen wird mit Spannenergie geladen. Die Spannenergie wird in biologische Energie und biologische Aktivitäten umgewandelt. Das sog. orthodontische Gerät ist somit nicht nur eine Maschine, sondern wegen der Kombination aus Mechanik und Zähnen eine "Biomaschine", welche selbständig wirkt.
 

Vertikale Slot-Dimensionen (Burstone)
- Das „Kaliber" der orthodontischen Maschine -

„Optimale occluso-gingivale Slot-Dimensionen werden von den maximalen elastischen Lasten bestimmt, welche von den aktiven und reaktiven Bereichen verlangt werden.

Eine sichere Regel würde sein, das Gerät auf der Basis der reaktiven Teile zu konstruieren, um sicherzustellen, dass das Bracket und seine Röhrchenschlösser (Fräsung) für eine rigide Kontrolle der Verankerungsmechaniken ausreichend groß sind. Es wäre ein Fehler, das Gerät vorzugsweise auf der Basis der aktiven Elemente zu konstruieren, um dann feststellen zu müssen, dass man Slots verwendet, welche relativ zu schmal sind, um die Verankerungszähne zu kontrollieren, um den Kaukräften zu widerstehen."

(Burstone in: Orthodontics, Current Principles and Techniques, Third Edition 2000, page 284/85, // 1985, S. 221)

Das Ergebnis ist: Slotkaliber von: .018 x .025 bis .022 x .028
(Slot: Fräsungsgröße eines Brackets zur Aufnahme eines Behandlungsbogens. Ist die Fräsungshöhe groß, werden dicke Drähte erforderlich.
)

Hochschulen in Deutschland werden seit 2000 auf nicht bedarfsgerechte und zu grobe Slotkaliber nachhaltig aufgeklärt. Bis in jüngster Zeit behinderten sie Innovationen auf diesem Gebiet - siehe "Neue Orthodontie", "Bio-Funktionelle Orthodontie, BFO". Obige überdimensionierte Slotkaliber sind daher weitestgehend üblich.


Nach den internationalen Paradigmenwechseln sind orthodontische Geräte mit großen Slotvolumina für großvolumige Behandlungsdrähte und automatisierte Drähte veraltet, überholt und entsprechen weder dem biologischen Bedarf, noch klinischer Beherrschbarkeit, stellen somit ein großes Gefährdungspotential mit möglichen Folgeschäden dar, und sind wegen nicht ausreichender Beherrschbarkeit unwirtschaftlich für Krankenkassen und Privatzahler. (vgl. BGH 4 StR 239/03, Beschluss vom 25. November 2003)

 

  1. Weitere Paradigmenwechsel in der Definition von Behandlungszielen:

Weitere Paradigmenwechsel ergeben sich aus der Definition des Behandlungsziels, den angestrebten Zahnangulationen und einer Kauebenengestaltung in der rezenten Orthodontie, welche nicht den Vorgaben der offiziellen Funktionellen Anatomie entsprechen.
(Siehe Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie, DGKFO, Sept. 2004)

Die Orthodontie/Multibandbehandlung ist neben der Chirurgie der invasivste Eingriff im orofazialen Bereich (Bereich des Mundes und Gesichtes als Funktionseinheit)

Der Unterkiefer steht mit dem Oberkiefer über zwei statische Bereiche in Verbindung

  1. über die Zahnreihe des Oberkiefers und die des Unterkiefers
  2. über die Kiefergelenke

Die dynamische Beziehung zwischen den Zähnen des Oberkiefers und des Unterkiefers stellen Muskeln her.

Wegen der Dreiecksbeziehung der Oberkieferzahnreihe und Unterkieferzahnreihe zu den Kiefergelenken können über die Kaubeziehung Angulationsfehler einzelner Zähne, aber besonders eine unphysiologische Schwenkung der OK-Kauebene zur UK-Kauebene, Hebelmomente zu Lasten der Kiefergelenke auslösen. (Ein Hebel ist ein Kraftverstärker.)

Nach A. Gerber ist damit die wichtigste Ursache einer Fehlpositionierung in den Kiefergelenken "die fehlerhafte Okklusion, wonach die Initialzündung fast aller Kiefergelenksfälle vordringlich einer schlussbissbedingten kondylären Malposition angelastet werden muss". (over) ( S. 51 in Kiefergelenksstörungen - Diagnose und Therapie, A. Gerber / G. Steinhardt, Quintessenz-Verl. 1989.)

Die Gelenkköpfchen liegen jedoch in einer hochsensiblen Umgebung mit Nervenverbindungen zum Ohr und zum Gesicht. "Zu dieser hochreaktiven Umgebung gehören alle Elemente des Gehörganges, das Gleichgewichtsorgan, Äste des Nervus Trigeminus sowie der Nervus Facialis, die Chorda Tympani und die Nerven Petrosi superior, major und minor" (A. Gerber, S. 27). 

Durch Fehlverlagerungen der Gelenke, welche leicht über Hebelmomente in der Okklusion ausgelöst werden, kann also die gesamte Palette der sog. Migräne Kopfschmerzen, Muskelverspannungen, Nackenschmerzen, Schwindel, Erbrechen, Ohrenschmerzen, Augendruck..... ausgelöst werden.

Eine Begradigung der oberen Zahnreihe, besonders im Molarenbereich, welche durch gerade Behandlungsbögen ("Straight-Wire") in der Kieferorthopädie/Orthodontie bedingt werden, verursacht folgenträchtige Hebelmomente für die Kiefergelenke und ermöglicht oben beschriebene Folgeerkrankungen.
Die Straight-Wire-Mechanik und "konfektionierte Bögen" entsprechen somit auch aus anatomischen Gründen nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Unphysiologische anatomische und funktionelle Behandlungsziele zu definieren und anzustreben, ist nicht wirtschaftlich und kann bei allgemeiner Anwendung seuchenhafte Verbreitung verursachen.

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