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„Infobrief des Kammervorstandes" der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Münster,
Mai 2004, Nr. 3Punkt 2, Seite 2:
„Verordnung einer Sachleistung durch Kassenarzt ohne ärztliche
Indikation kann (strafbare) Untreue sein.
Nach Ansicht des BGH handelt ein Vertragsarzt als Vertreter der
Krankenkasse, wenn er Medikamente als Sachleistung zu Lasten der
Krankenkasse für seine Patienten verordnet. Der Versicherte, der die
Verordnung in der Apotheke vorlegt, gibt als Bote des Vertragsarztes das
Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages über das Medikament ab, aufgrund
dessen die Krankenkasse den Kaufpreis zu entrichten hat. Es kommt also ein
Kaufvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheker zugunsten des Patienten
zustande, wenn der Apotheker dem Patienten das Medikament aushändigt. Von
diesem rechtlichen Hintergrund ausgehend nimmt der BGH den Straftatbestand
der Untreue bei einem Arzt an, der ein Medikament zu Lasten der
Krankenkasse verschreibt, wenn der Arzt weiß, dass er die Leistung
deshalb nicht bewirken darf, weil sie eindeutig nicht
- notwendig,
- ausreichend oder
- zweckmäßig ist
(§12 Abs. 1 Satz 2, §70 Abs. 1 Satz 2 SGB V)!
Denn der Arzt habe eine sich aus §12 ableitbare Vermögensbetreuungspflicht
gegenüber der Krankenkasse, die er bei bewusst gesetzeswidriger
Verschreibung missbrauche. [vgl. BGH 4 StR 239/03, Beschluss vom 25.
November 2003]
- Als Bestandteil der Krankenbehandlung sind Arznei-, Verband- und Hilfsmittel als Sachleistung zu erbringen (§2 Abs. 2, Satz 1 SGB V
Beschluß des BGH zur Verordnung und klinische
Praxis:
- Lehrbuch Kieferorthopädie I, Orofaziale
Entwicklung und Diagnostik, 4. Auflage, Urban und Fischer, München, Jena
2000, S. 6-11:
„Andererseits wird
klar, dass die rezente Straight-wire-Mechanik mit vorprogrammierten
Brackets nicht den individuellen funktionellen und parodontalen
Anforderungen gerecht werden kann."
„Die Grundprobleme
herkömmlicher Straight-Wire-Techniken bestehen in:
-
unkontrollierter
Nivellierung
-
unbekannten,
statisch nicht definierten Kräftesystemen
-
unkontrollierbarer
Friktion bei bogengeführten Zahnbewegungen
-
unzureichender
Kontrolle über individuellen Torque, Intrusion, Verankerung."
Entsprechen unkontrollierbare, hochinvasive Mechaniken dem Wirtschaftlichkeitsgebot?
"Straight-Wire-Mechaniken", also der Einsatz von automatisierten, konfektionierten, nicht individualisierbaren oder nicht individualisierten Bögen, ist wahrscheinlich die am häufigsten praktizierte Behandlungsmethode. Praktisch jeder Behandlungsbeginn in der Multibandbehandlung startet mit einer unkontrollierten Nivellierung meist durch runde, automatisierte Bögen. Ein runder Bogen verstärkt noch den Mangel an gezielter Orientierung.
- Straight-Wire-Technik und automatisierte
Drähte,
Drahtlegierungen:
F. Weiland :
„Kontinuierliche versus
nicht-kontinuierliche Kräfte in der Kieferorthopädie
Die Wirkung auf initiale Zahnbewegung und
Wurzelresorption"
Quintessenz Verlags GmbH, Berlin,
Habilitationsarbeit Graz, 2001
„Umriß, Fläche und Volumen der
Resorptionslakunen war nach 12-wöchiger Verwendung von Drähten mit
pseudo-elastischen Eigenschaften und einem Kraftplateau von 0.8 – 1 N
jeweils um 140% größer als bei Anwendung eines Stahldrahtes der
Dimension 0.016" und einer initialen Aktivierung von 1 mm, der in
vierwöchentlichen Abständen erneuert wurde. Der Unterschied zwischen den
Gruppen war hochsignifikant (p<0.001).
Entsprechen hochinvasive, stark schädigende Materialien dem Wirtschaftlichkeitsgebot?
- Bedarfsgerechte Behandlungsdrähte ("Federelemente"), Dimension von Behandlungsbögen (dicke/dünne Bögen) und ihre Beherrschbarkeit.
"Orthodontischen Gerätes"
Die bisherige Definition des orthodontischen Behandlungsgerätes Behandlungsbedarfs und der Drahtelemente (Dimension und Dicke) nach dem technischen Verankerungsbedarf "Reactive Members" Burstone, siehe nachfolgend, wird international korrigiert auf den biologischen Bedarf und auf klinische Beherrschbarkeit, also das orthodontische Gerät wird nach der Def. der sog. "Aktiven Elemente" konstruiert und nicht mehr nach dem technischen Bedarf der sog. "Reaktiven Elemente":
Burstone in:
Lehrbuch:
- Current Principles and Techniques 1985: T.M. Graber, B.F. Swain
- Current Principles and Techniques 2000: Robert Vanarsdall R.L. Jr.,
Mosby 2000
„Aktive Elemente"
Vertreter der zu bewegenden
Bereiche (Zähne) / biologischer Bedarf (Burstone)
= Definition für „Aktive
Elemente"
Biologischer Bedarf (Burstone):
„Für die zu bewegenden Bereiche und Elemente
ist aus zwei wesentlichen Gründen eine niedrige Lastbiegrate
erforderlich:
- Ein Mechanismus mit einer niedrigen
Lastbiegrate hält einen mehr, (und) wünschenswerten Belastungsgrad
(in Größe und Dauer, „Level") im PDL, dem Parodontalbereich (Parodontalligament),
aufrecht, da die Kraft auf einen Zahn sich nicht ständig radikal
ändert, wenn der Zahn bewegt wird und wurde;"
Klinische Beherrschbarkeit (Burstone):
- „Ein Federelement mit einer
niedrigen Lastbiegrate stellt bessere Voraussetzungen zur Verfügung,
um die Größe der Kraft mit größerer Genauigkeit und
Zuverlässigkeit besser zu kontrollieren und zu dosieren."
„Beispiel:
Wenn eine
Feder mit einer hohen Lastbiegrate benutzt wird (z.B. bei einem
vertikalen Vierkantloop), mag die Lastbiegrate 1000g/mm sein; dieses kann
bei einem Biege- und Einbindungsfehler von 1mm einen
Aktivierungsfehler der Kraftgröße von gleichen 1000g verursachen.
Wenn jedoch eine Feder mit einer niedrigen
Lastbiegrate verwendet wird, eine solche etwa mit einer Lastbiegrate von
etwa 10g/mm, betrifft ein Aktivierungsfehler von 1mm das
Kraftausmaß von nur 10g.
Elastische Bogenelemente mit einer niedrigen
Lastbiegrate erfordern lange Aktivierungsbereiche, um die optimale
Kraftwirkung aufzubauen; hierdurch geben diese dem Orthodonten bessere
Möglichkeiten, die Größenordnung von Kraft besser zu kontrollieren und
zu beherrschen."
Entsprechen unbeherrschbare und für den Einsatzort nicht bedarfsgerechte orthodontische Behandlungsbögen der Wirtschaftlichkeit?
Burstone
1985/2000
Internationaler Paradigmawechsel,
Lehrmeinungswechsel
durch:
- Council on Education, COE, Mai 2003,USA
(oberstes richtungsweisendes Fachgremium der American Association of
Orthodontists)
- Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden,
2001
- 8. asiatisches Wissenschaftsforum, Jakarta
2002
- Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie,
IBO, auf Jahrestagung der American Association of Orthodontists, World
Federation of Orthodontists, USA 2000
- Jahrstagung der Deutschen Gesellschaft für
Kieferorthopädie DG-KFO, Düsseldorf, 2000.
- Die bisherige Definition des orthodontischen Behandlungsbedarfs und der Drahtelemente (Dimension und Dicke) nach dem technischen Verankerungsbedarf "Reactive Members" Burstone, siehe nachfolgend, wird international korrigiert auf den biologischen Bedarf und auf klinische Beherrschbarkeit, also das orthodontische Gerät wird nach der Def. der sog. "Aktiven Elemente" konstruiert und nicht mehr nach dem technischen Bedarf der sog. "Reaktiven Elemente":
Veraltete, überholte Definition der
orthodontischen Behandlung und des orthodontischen Behandlungsgerätes
(Multiband):
„Reaktive Elemente"
Burstone
Verankerungsbereich, technischer
Bereich
für die Verankerungselemente (reaktive Elemente)
- „Wenn eine niedrige Lastbiegrate eines
Drahtes für die aktiven, zu bewegenden Teile eines Gerätes
wünschenswert ist, so trifft genau das Gegenteil zu für die reaktiven
Verankerungselemente.
- Das Verankerungselement sollte relativ rigide
sein; das bedeutet, es sollte eine hohe Lastbiegrate besitzen.
- Kurz dargestellt: die Lastbiegrate ist ein
Indikator einer Kraft, die erforderlich ist, um einen Draht um eine
bestimmte Einheit auszulenken."
- Sind Behandlungsgeräte, Behandlungsbögen, "Behandlungselemente" welche nicht für den biologischen Bedarf des Einsatzortes geeignet sind und für den Anwender, Behandler nicht beherrschbar sind, wirtschaftlich?
- Definition des "orthodotischen Geräts"
Das orthodontische Gerät besteht aus: Brackets, Bögen, Fixierungselementen und Zähnen, welche im biologischen Raum fixiert sind. Die Mechanik aus Brackets und Bögen wird mit Spannenergie geladen. Die Spannenergie wird in biologische Energie und biologische Aktivitäten umgewandelt. Das sog. orthodontische Gerät ist somit nicht nur eine Maschine, sondern wegen der Kombination aus Mechanik und Zähnen eine "Biomaschine", welche selbständig wirkt.
Vertikale Slot-Dimensionen
(Burstone)
- Das „Kaliber" der
orthodontischen Maschine -
„Optimale occluso-gingivale Slot-Dimensionen
werden von den maximalen elastischen Lasten bestimmt, welche von den
aktiven und reaktiven Bereichen verlangt werden.
Eine sichere Regel würde sein, das Gerät auf
der Basis der reaktiven Teile zu konstruieren, um sicherzustellen,
dass das Bracket und seine Röhrchenschlösser (Fräsung) für eine rigide
Kontrolle der Verankerungsmechaniken ausreichend groß sind. Es wäre ein
Fehler, das Gerät vorzugsweise auf der Basis der aktiven Elemente zu
konstruieren, um dann feststellen zu müssen, dass man Slots verwendet,
welche relativ zu schmal sind, um die Verankerungszähne zu kontrollieren,
um den Kaukräften zu widerstehen."
(Burstone in: Orthodontics, Current Principles
and Techniques, Third Edition 2000, page 284/85, // 1985, S. 221)
Das Ergebnis ist: Slotkaliber von: .018 x .025
bis .022 x .028
(Slot: Fräsungsgröße eines Brackets zur Aufnahme eines
Behandlungsbogens. Ist die Fräsungshöhe groß, werden dicke Drähte
erforderlich. )
Hochschulen in Deutschland werden seit 2000 auf nicht bedarfsgerechte und zu grobe Slotkaliber nachhaltig aufgeklärt.
Bis in jüngster Zeit behinderten sie Innovationen auf diesem Gebiet - siehe "Neue Orthodontie", "Bio-Funktionelle Orthodontie, BFO". Obige überdimensionierte Slotkaliber sind daher weitestgehend üblich.
Nach den internationalen
Paradigmenwechseln sind orthodontische Geräte mit großen Slotvolumina
für großvolumige Behandlungsdrähte und automatisierte Drähte veraltet,
überholt und entsprechen weder dem biologischen Bedarf, noch klinischer
Beherrschbarkeit, stellen somit ein großes Gefährdungspotential mit
möglichen Folgeschäden dar, und sind wegen nicht ausreichender
Beherrschbarkeit unwirtschaftlich für Krankenkassen und Privatzahler.
(vgl. BGH 4 StR 239/03,
Beschluss vom 25. November 2003)
- Weitere Paradigmenwechsel in der Definition von Behandlungszielen:
Weitere Paradigmenwechsel ergeben sich aus der Definition des Behandlungsziels, den angestrebten Zahnangulationen und einer Kauebenengestaltung in der rezenten Orthodontie,
welche nicht den Vorgaben der offiziellen Funktionellen Anatomie entsprechen.
(Siehe Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie,
DGKFO, Sept. 2004)
Die Orthodontie/Multibandbehandlung ist neben der Chirurgie der invasivste Eingriff im orofazialen Bereich (Bereich des Mundes und Gesichtes als Funktionseinheit)
Der Unterkiefer steht mit dem Oberkiefer über zwei statische Bereiche in Verbindung
- über die Zahnreihe des Oberkiefers und die des Unterkiefers
- über die Kiefergelenke
Die dynamische Beziehung zwischen den Zähnen des Oberkiefers und des Unterkiefers stellen Muskeln her.
Wegen der Dreiecksbeziehung der Oberkieferzahnreihe und Unterkieferzahnreihe zu den Kiefergelenken können über die Kaubeziehung Angulationsfehler einzelner Zähne, aber besonders eine unphysiologische Schwenkung der OK-Kauebene zur UK-Kauebene, Hebelmomente zu Lasten der Kiefergelenke auslösen. (Ein Hebel ist ein Kraftverstärker.)
Nach A. Gerber ist damit die wichtigste Ursache einer Fehlpositionierung in den Kiefergelenken "die fehlerhafte Okklusion, wonach die Initialzündung fast aller Kiefergelenksfälle vordringlich einer schlussbissbedingten kondylären Malposition angelastet werden muss". (over) ( S. 51 in Kiefergelenksstörungen - Diagnose und Therapie, A. Gerber / G.
Steinhardt, Quintessenz-Verl. 1989.)
Die Gelenkköpfchen liegen jedoch in einer hochsensiblen Umgebung mit Nervenverbindungen zum Ohr und zum Gesicht. "Zu dieser hochreaktiven Umgebung gehören alle Elemente des Gehörganges, das Gleichgewichtsorgan, Äste des Nervus Trigeminus sowie der Nervus Facialis, die Chorda Tympani und die Nerven Petrosi superior, major und minor" (A. Gerber, S. 27).
Durch Fehlverlagerungen der Gelenke, welche leicht über Hebelmomente in der Okklusion ausgelöst werden, kann also die gesamte Palette der sog. Migräne Kopfschmerzen, Muskelverspannungen, Nackenschmerzen, Schwindel, Erbrechen, Ohrenschmerzen, Augendruck..... ausgelöst werden.
Eine Begradigung der oberen Zahnreihe, besonders im Molarenbereich, welche durch gerade Behandlungsbögen ("Straight-Wire") in der Kieferorthopädie/Orthodontie bedingt werden, verursacht folgenträchtige Hebelmomente für die Kiefergelenke und ermöglicht oben beschriebene Folgeerkrankungen.
Die Straight-Wire-Mechanik und "konfektionierte Bögen" entsprechen somit auch aus anatomischen Gründen nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Unphysiologische anatomische und funktionelle Behandlungsziele zu definieren und anzustreben, ist nicht wirtschaftlich und kann bei allgemeiner Anwendung seuchenhafte Verbreitung verursachen.
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