Wie auch die DZW, Die Zahnarzt Woche,
4/02, Jan. 2002 berichtet, „soll Fortbildung zur Pflicht für
Krankenkassenverträge werden“.
„Vor allem „neue
Behandlungsmethoden“ und besondere Therapieweisen, dazu könnten in
der Zahnmedizin zum Beispiel die Implantologie, die Parodontologie und
auch die Kieferorthopädie gehören, sollen in Verträgen der Kassen nur
mit besonders darauf „spezialisierten“ und durch „Weiterbildung
qualifizierten“ Zahnärzten abgeschlossen werden. Dem Schmidt-Papier
zufolge soll das ärztlich/zahnärztliche Honorarsystem sich künftig an
der Qualität der erbrachten Leistungen orientieren.“ „Das
gegenwärtige Honorarsystem enthalte kaum Anreize zu wirtschaftlichem
Handeln.“
„Die derzeit in der
Berufsordnung verankerten Fortbildungsverpflichtungen würden dem
medizinischen Fortschritt nicht in allen Punkten gerecht.“
„Ärzte und Zahnärzte,
die sich nicht weiterbildeten, bleibt es künftig versagt, länger in
der vertragsärztlichen Versorgung zu arbeiten oder bestimmte Therapien
im Rahmen der Kassenversorgung durchführen zu dürfen.“