Aktuelles aus dem Gesundheitsministerium!
 

Wie auch die DZW, Die Zahnarzt Woche, 4/02, Jan. 2002 berichtet, „soll Fortbildung zur Pflicht für Krankenkassenverträge werden“.

„Vor allem „neue Behandlungsmethoden“ und besondere Therapieweisen, dazu könnten in der Zahnmedizin zum Beispiel die Implantologie, die Parodontologie und auch die Kieferorthopädie gehören, sollen in Verträgen der Kassen nur mit besonders darauf „spezialisierten“ und durch „Weiterbildung qualifizierten“ Zahnärzten abgeschlossen werden. Dem Schmidt-Papier zufolge soll das ärztlich/zahnärztliche Honorarsystem sich künftig an der Qualität der erbrachten Leistungen orientieren.“ „Das gegenwärtige Honorarsystem enthalte kaum Anreize zu wirtschaftlichem Handeln.“

„Die derzeit in der Berufsordnung verankerten Fortbildungsverpflichtungen würden dem medizinischen Fortschritt nicht in allen Punkten gerecht.“

„Ärzte und Zahnärzte, die sich nicht weiterbildeten, bleibt es künftig versagt, länger in der vertragsärztlichen Versorgung zu arbeiten oder bestimmte Therapien im Rahmen der Kassenversorgung durchführen zu dürfen.“

 

© 2003 - Dr. G. Risse