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"Gesundheitsreform 2004" // Ausgabe 15.01.2004

Sind Reparaturen Reformen?

Leitsatz: Reformen sind notwendig, Reformen verunsichern, Reformen eröffnen immer neue positive Möglichkeiten. 
Suchen und ermöglichen wir das Positive!

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Reform - von wem?

Die jetzige Gesundheitsreform ist vielfach nur eine Reparatur. Sie enthält Ansätze einer Reform.
Viele zu starre Vorgaben widersprechen bereits wissenschaftlichen Erkenntnissen in den Sozialwissenschaften.

Die Kostenerstattung, also der Beginn von Flexibilität ist zwar aufgeführt, ist jedoch bewusst mit einigen vermeintlichen Hürden belegt worden, wohl um das starre System zu erhalten.

Auch für Politiker gilt der Grundsatz der Qualität und Ausbildung.
Es ist besonders für Entscheidungsträger ein Grundwissen der Sozialliteratur einzufordern.

Zum Grundwissen eines jeden Entscheidungsträgers gehört folgende Literatur:
Frederic Vester, Neuland des Denkens, vom technischen zum kybernetischen Zeitalter, 1. Auflage 1984, 11. Auflage 1999. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, © 1980 Deutsche Verlags-Anstalt GmbH, Stuttgart, ISBN 3-421-02703-X
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(externer Link).

Empfehlenswert ist natürlich das ganze Buch zu studieren, jedoch die begangenen Fehler der jetzigen "Gesundheitsreform 2004" sind bereits ab S. 17 nachzulesen. Falsches Verständnis der Wirklichkeit und "Lehren aus dem Tanaland-Versuch", von Dietrich Dörner belegen einen sicheren Kollaps von Systemen nach dem Reparaturverfahren heutiger Systeme und angeblicher Reformen.

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Reform - für wen - für den Patienten als Bittsteller?

Die Gesundheitsreform 2004 enthält erhebliche Reformen für den Patienten, den Behandler, die Kassen-(Zahn)Ärztlichen Vereinigungen, K(Z)V-en, die Krankenkassen; und sie eröffnet Reformbedarf an den Hochschulen.

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Das Positive der Reform 2004:

  • Der zwangsversicherte Kassenpatient erhält Ansätze von Freiheit.
     
  • Durch die Kostenerstattung wird der Patient für Krankenkassen und Arzt zu dem, was er immer war, aber vergessen hat - zum Geldgeber und Auftraggeber für Krankenkassen und Arzt!
     
  • Krankenkassen müssen ihre Leistungsqualität beim finanziellen Leistungsumfang für das Geld der Patienten, also ihre Wirtschaftlichkeit, belegen.
     
  • Ärzte müssen ihre fachliche Leistungsqualität belegen, sowie darüber aufklären und Fortschritt umsetzen.
     
  • Durch die Reformen erhält der Kassenpatient zum ersten Mal Freiheitsgrade, ähnlich denen eines Privatpatienten. Er kann wie ein Privatpatient alle zahnärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse muss erklären, warum sie ggf. etwas vom eingezahlten Versicherungsgeld des Patienten nicht oder nicht mehr finanzieren kann oder will.
     
  • Der Kassenpatient erhält als Privatpatient bei seiner Krankenkasse vom Behandler eine übersichtliche, transparente Aufstellung der zu erbringenden oder erbrachten Behandlungsleistungen.
     
  • Zusätzliche Leistungen, die eventuell nicht erstattet werden, werden besprochen und gesondert aufgeführt.
     
  • Das Praxisteam in den Praxen hilft Ihnen gerne, die Erstattung Ihrer Krankenkassen zu überprüfen.
     
  • Die Kostenerstattung verhindert weitgehend einen Missbrauch der Chipkarte, was dem Datenschutz dient und im Interesse des Versicherten liegt.
     
  • Die Kostenerstattung und die neuen Reformen eröffnen einen Wettbewerb der Angebote der Krankenkassen und der Ärzte zum Nutzen des Kranken - dem Patienten, dem Auftraggeber, nicht dem Bittsteller!

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Gutachter, oder Qualität nach Kassenlage?

  • Der Kassenpatient muss wissen, dass ein Gutachter im Auftrag der Krankenkasse nur die sog. Wirtschaftlichkeit einer Behandlung beurteilt, einer Wirtschaftlichkeit nach dem Leistungskatalog der Krankenkassen, also nur die sog. Wirtschaftlichkeit nach dem Leistungskatalog der Krankenkassen. 
    Ändert sich der Leistungskatalog der Krankenkasse, so ändert sich auch das Gutachten für oder gegen eine Kassenleistung. Damit ändert sich auch die sog. Wirtschaftlichkeit des Behandlers.
     
  • Der Kassengutachter wird von der Krankenkasse bezahlt .
    System-Prinzip: Je mehr Behandlungspläne ein Gutachter ablehnt, desto mehr Aufträge für Gutachten erhält er von seinem Auftraggeber Krankenkasse. Genehmigt ein Gutachter alle Behandlungspläne, so erhält er keine Aufträge mehr.
    Die Frage stellt sich auch: Wie wird ein Gutachter selber begutachtet?! Ein Schelm, wer Böses denkt! Wird ein Gutachter überhaupt begutachtet?
     
  • Der Zwangsversicherte Patient hat keine Möglichkeit einen eigenen, neutralen Gutachter zu benennen.
     
  • Ein Gutachten ist nur eine Empfehlung zur Leistungsübernahme oder Ablehnung. Die Krankenkasse kann sich über diese Empfehlung hinwegsetzen.
     
  • Der Gutachter haftet nicht für seine Entscheidung. Behandelt ein Arzt jedoch auf reduzierten Vorschlägen des Gutachters und treten Schäden ein, haftet der Arzt und Behandler.
     
  • Der Patient, der Qualität wünscht, muss sich von der Qualität nach Kassenlage trennen.
     
  • Dieses geht nur durch die nun eröffnete Möglichkeit der Kostenerstattung.

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Treibende Kraft für die Reformen 2004:

  • Ausrichtung jeglicher Behandlung nach qualitativen Grundprinzipien
     
  • Bezahlbarkeit qualitativer Behandlung
     
  • Überwachung der Durchführung und Ermöglichung qualitativer Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Versicherungen und gleichzeitiger Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, welche nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind - ohne Verlust der Leistungspflicht für die Kassenstandardleistungen, was unter dem Begriff "Kostenerstattung" erfasst ist.

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Kostenerstattung

  • "Kostenerstattung" bedeutet im Ergebnis, dass der Patient seine Rechnung direkt beim Zahnarzt bezahlt. Die Krankenkasse erstattet die vertraglich geregelten Kassenleistungen. Hierdurch gilt der Kassenpatient als Privatpatient und nimmt seine Rechte als Auftraggeber wahr.
     
  • Der Patient wird vor einer Behandlung voll über die Behandlungsarten und deren Kosten aufgeklärt.
     
  • Die Entwicklung der heutigen Medizin - auch in der Kieferorthopädie und speziell in der Orthodontie (festsitzende Geräte zum Richten der Zähne) - ist so dynamisch, dass das System der Abrechnungsformen in der bisherigen Form bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr ausreicht. 

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Abrechnungstechnische Verfahren nach der Kostenerstattung

  • Aufklärung über alle relevanten Behandlungsformen und optimale Behandlungsqualität und Behandlungskosten.
     
  • Erstellung des Heil- und Kostenplans nach der Gebührenordnung für private Krankenkassen und Erstellen eines zusätzlichen Heil- und Kostenplans für Leistungen, die die Krankenkassen nicht finanzieren oder nicht mehr finanzieren.
     
  • Privatpositionen werden nach Kassenpositionen umgerechnet und aufgeführt, so dass möglicherweise nicht von der Krankenkasse erstattete Differenzen klar aufgeführt sind. Es gibt Computerprogramme, welche Kassenleistungen und parallel dazu die Umrechnung in die jeweiligen Privatposition aufführen.
     
  • Hierdurch erhält der Patient volle Kostentransparenz von Kassenleistung und Privatleistung.
     
  • Unabhängig vom Preis dürfen bestimmte Behandlungsverfahren und Behandlungsbögen, welche in der gesetzlichen Gebührenliste aufgeführt sind, aus qualitativen Gründen (siehe Qualität und Paradigmawechsel) gar nicht angewandt werden und in Rechnung gestellt werden!
     
  • Einreichen dieses Heil- und Kostenplans, sowie der späteren Rechnungen bei der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten durch den Patienten (Kostenerstattungssystem).

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Qualität, Qualitätssicherung, Paradigmenwechsel, Aufklärungspflicht

Oberstes Gebot bei der Gesundheitsreform 2004 sind die Qualität, Qualitätssicherung und Aufklärungspflicht!

  • Die Verwirrung, die durch die neuen Abrechnungsformen bereits entsteht, wird noch größer, wenn Sie nun erfahren, dass die Verträge, welche gerade zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurden, gerade aus diesen Qualitätsgründen in der Kieferorthopädie/Orthodontie bereits jetzt keine Gültigkeit mehr haben. Zum gleichen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Gesundheitsreform 2004 wurden international wie national verschiedene Paradigmenwechsel, grundlegende Lehr-meinungswechsel, Anfang 2003, bekannt. Diese sind so gravierend, dass die bisherige Orthodonie - auch "Festsitzende Geräte", "Bänder", "Multiband" - genannt, in Theorie und Praxis und bei den meisten üblichen Materialien als im Wesentlichen falsch und im höchsten Maße gefährdend erkannt wurde. Ein Paradigmawechsel bedeutet eine völlig neue Ausrichtung.
     
  • Die Lehre der Bio-Funktionellen Orthodontie (BFO) hat seit Jahren auf diese Gundlagenfehler und notwendigen Paradigmenwechsel aufmerksam gemacht und ist international durch das Council on Education (COE) 2003, USA, wie national durch die Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, German Board of Orthodontists, 2003, bestätigt worden.
     

Dieses bedeutet:

  1. Die KZV-en wie die Krankenkassen dürfen aus Qualitätssicherungsgründen und ISO-Zertifizierungsgründen Behandlungsweisen mit bisherigen, überholten Behandlungs-lehrmeinungen, Behandlungsschritten und Behandlungs-materialien in Dimension (Grobheit, Größe) wie bestimmten Legierungen nicht mehr abrechnen.
     
  2. Wegen nationaler wie internationaler Akzeptanz muss jeder Patient bei jeder kieferorthopädisch/orthodontischen Beratung umfassend über Schädigungsmöglichkeiten und Risiken, besonders bisheriger orthodontischer Multibandbehandlung, nach Maßgabe der Paradigmenwechsel, und über die Bio-Funktionelle Orthodontie (BFO) aufgeklärt werden.
     
  3. Die Bio-Funktionelle Orthodontie (BFO), baut auf modernsten Systemwissenschaften auf, baut auf evidenzbasierter funktioneller Anatomie auf und arbeitet mit biologischen Gesetzmäßigkeiten im biologischen Raum und nicht mit physikalischen nach Newton.
    - Alles dieses im Gegensatz zur bisherigen Orthodontie - 
    Die bislang gelehrte und praktizierte Orthodontie, Multiband, muss daher in wesentlichen Grundlagen als definitiv falsch und im höchsten Maße gefährdend bezeichnet werden! (Paradigmenwechsel).
     
  4. Werden Sie als Patient nicht über die Bio-Funktionelle Orthodontie (BFO) aufgeklärt, liegt ein "Verstoß durch Unterlassung" vor, wonach der Behandler für alle Schäden und Folgeschäden haften kann.
     
  5. Das neu gegründete Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Bundeszahnärztekammer ist umfassend aufgeklärt und informiert.

 

Sie als Patient müssen wissen, dass Kieferorthopädie/Orthodontie die Basis Ihrer zukünftigen Zahn-Gesundheit und orofazialen Gesundheit (Gesundheit des ganzen Gesichtsbereichs, Muskeln, Nerven, Gelenke, Funktionen, Ästhetik) ist.

Kieferorthopädie/Orthodontie ist daher ganz besonders bei jungen und wachsenden Patienten besonders invasiv und folgenträchtig. Werden in der funktionellen Gestaltung durch die Kieferorthopädie/Orthodontie Fehler gemacht, können Sie als Patient zeitlebens Probleme haben oder bei richtiger Behandlung zeitlebens Vorteile in Funktion /Gesundheit, Kosten Ästhetik und persönlichem Selbstbewusstsein genießen.

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Beratung durch die Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind ebenfalls verpflichtet, ihre Mitglieder über die Kostenerstattung aufzuklären.

Eine Hürde für den gesetzlich versicherten Patienten sollte möglicherweise sein, dass der Patient bei der Wahl der Kostenerstattung in der Kieferorthopädie/Orthodontie auch für 1 Jahr im ambulanten allgemeinzahnärztlichen Bereich die Kostenerstattung wählen muss.
Dieses dürfte wohl nach den neuen Bedingungen für gesetzlich versicherte Patienten eher ein Vorteil sein, da der Kassenpatient bei Kostenerstattung als Privatpatient gilt und weniger Probleme bei der 10-Euro-Praxisgebühr haben dürfte, und der Allgemeinpraktiker bei der Verschreibung von Medikamenten und Behandlungsformen am Quartals- oder Jahresende nicht ständig die Budgetquote im Auge behalten muss.

Budgetquote bedeutet: Ist das Budget des Behandlers oder der Kassen zum Quartalsende/Jahresende ausgeschöpft, muss der Arzt seine von ihm verschriebenen Medikamente/Behandlungsmaßnahmen selber bezahlen. Jede Budget-Überschreitung wird nach diversen Berechnungsarten dem Behandler wieder abgezogen oder der Behandler muss diese Kosten wieder der Krankenkasse zurückerstatten. Diese Begrenzung entfällt bei der Anwendung der Kostenerstattung.

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Qualitätsstatistik nach dem Bundesgesundheitsministerium 2001 für rezente Kieferorthopädie/Orthodontie

Die Kassenverträge über die kieferorthopädisch/orthodontische Behandlung wurden auf der Basis klassischer Kieferorthopädie/Orthodontie abgefasst - welche, wie oben dargestellt, wegen neuer Paradigmenwechsel und mangelnder wissenschaftlicher Basis nicht mehr angewandt werden darf.

Nach Veröffentlichung 2001 durch die KFO-Zeitung stellte das Gesundheitsministerium für die Kieferorthopädie/Orthodontie einen Qualitätsstandard wie folgt dar (nach Rüdiger Saekel, Ministerialrat a.D.):

  • "Nur ca. 37,8% kieferorthopädischer Behandlungsabschlüsse sind als akzeptabel einzustufen." (Man beachte auch, "nur, als akzeptabel").
     
  • "In Deutschland stellen Patienten in rd. 40% der Fälle Rezidive, rückläufige Veränderungen nach einer kieferorthopädischen Behandlung, fest."
     
  • "Auch eine hohe Anzahl von Verlängerungsanträgen spricht für eine erhebliche Anzahl von Rezidiven." (Ein Verlängerungsantrag wird in der Regel nach einer Behandlungsdauer von 4 Jahren (!) gestellt.)
     

Das Gesundheitsministerium zieht nach Rüdiger Saekel, Ministerialrat a. D., den Schluss:

"Trotz langer Behandlungszeit, regelmäßiger Betreuung und laufender Kontrollen der Patienten sowie hoher Behandlungskosten sei es nicht zweifelsfrei gelungen, positive Langzeiteffekte kieferorthopädischer Behandlungen für die Mundgesundheit zu belegen."

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Die Hochschullehrerschaft ist gefragt

Es ist kaum nachvollziehbar, dass auf dieser Basis der Qualitätsstatistik Verträge abgeschlossen werden konnten.

Diese vom Gesundheitsministerium erkannte katastrophale Qualität für die klassische Kieferorthopädie/Orthodontie, welche von der Hochschullehrerschaft zu verantworten ist, muss, wie die Statistik bereits darlegt, Grundsatzfehler beinhalten.

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Aufklärung über Grundsatzfehler und grundsätzliche Defizite in der rezenten Orthodontie (Multiband)

Klassische Orthodontie (Hochschulen) 
Die wesentlichen fachlichen / wissenschaftlichen Charakteristiken der Orthodontie / Festsitzende Geräte, "Multiband", nach klassischer Lehrmeinung, welche zur Zeit an den Hochschulen gelehrt werden, sind falsch und im höchsten Maße gefährdend - siehe Paradigmenwechsel. Sie sind u.a. folgende:

  1. Anwendbarkeit klassischer Physik (Newton´sche Gesetze) auf biologische Bereiche, 1. Grundprinzip der Orthodontie nach Burstone.
    Verwechselung der Anwendbarkeit unterschiedlicher Gesetzesbereiche der klassischen Physik für den unbelebten Raum und für den belebten, biologischen Raum, welcher nach biochemischen Gesetzmäßigkeiten reagiert. Der Mechanische Determinismus ist seit über 100 Jahren widerlegt, bereits Schulbuchwissen.
     
  2. Mechanische Verankerungsregeln, welche rigide Kraftgrößen und großdimensionierte Multibandmaschinen mit hohen Slots für dicke Drähte notwendig machen.
     
  3. Geringe klinische Kontrollierbarkeit der entstehenden Kraftgrößen durch dicke Stahldrähte und geringe Kontrollierbarkeit der Wirkungsrichtung durch automatisierte, kaum individuell gestaltbare Bogenlegierungen mit niedrigeren Kräften oder vermeintlich niedrigen Kräften.
     
  4. Unzureichende Kenntnisse differenzierter Handhabung dünnerer, gestaltbarer, hochelastische Drähte mit niedrigeren Kraftgrößen in angepassten kleineren Slothöhen. (Fassungen in den Brackets auf den Zähnen für die Bogenaufnahme).
     
  5. Unzureichende Kenntnisse über Bogenphysik führen zu hochgradig gefährdenden Behandlungen.
     
  6. Unzureichende Kenntnisse moderner Systemwissenschaften führen zu hochgradig gefährdende Behandlungen.
     
  7. Unzureichende Kenntnisse bzw. Lehre der funktionellen Anatomie. Falsche anatomische Grundlagen bei der z. Zt. an Hochschulen gelehrten Orthodontie. Dieses ist ein eklatanter Grundlagenfehler und führt zu ganz komplexen Schädigungen.
     
  8. Unzureichende Kenntnisse über individuelle Behandlung.
     
  9. Unzureichende Kenntnis über den Apparat "Multiband", den man implantiert. Er ist gar nicht definiert. Er ist nur umschrieben, wie "Multiband" oder "Festsitzende Geräte".

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Strukturreform der Universitäten erforderlich? - Staatsmedizin?

Deutsche Hochschulen haben in der Kieferorthopädie grundlegende Neuerungen in den letzten Jahren immer zunächst aktiv behindert:

  • Erste Behinderung:
    Die Einführung der festsitzenden Behandlungsgeräte und Behandlungsweisen bis spät in die 80er Jahre. Anfänge der Multibandbehandlungen waren 1908. Professionalität der Multibandbehandlung begann 1950/60, Jarabak, USA, Björk, Reitan ...
     
  • Zweite Behinderung:
    Beseitigen von Grundsatzfehlern in den festsitzenden Behandlungsarten - noch andauernd.
     
  • Deutsche Hochschulen stehen in der Kieferorthopädie/Orthodontie nicht in einem ausreichenden Wettbewerb. Geschlossene Verhaltensweisen lassen vielfach auf ein System gemeinsamer Absprachen und Kartellbildung schließen.
     
  • In Übereinstimmung mit der Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden hat die verbeamtete Hochschullehrerschaft den Fortschritt in der Orthodontie auf die heutigen Paradigmenwechsel hin, spätestens seit 1999, aktiv behindert! Dieses ist nur durch mangelndes Interesse, mangelndes Verständnis oder durch Absprachen zu erklären. 
     
  • Das Bundesgesundheitsministerium ist von der deutschen Hochschullehrerschaft in Sachen Kieferorthopädie/Orthodontie trotz nachhaltiger Warnmitteilungen qualitativ falsch beraten worden.
     
  • Die Hochschullehrerschaft hat keine erkennbaren Qualitätsprinzipien für die Multibandbehandlung definiert.
     
  • Die Hochschullehrerschaft hat wohl aktiv Standards für gesetzliche Pflichtkrankenkassen zur Kürzung von Kassenleistungen zum Nachteil für junge Familien definiert.
     
  • Die Gesundheitsreform 2004 ermöglicht es nun, wie ein Privatpatient, dieser überholten Staatsmedizin zu entfliehen.

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Qualitätsstandards nach Vorgaben der Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, German Board of Orthodontists:

  1. Die Behandlung mit festsitzenden Behandlungsmit-teln soll nicht schmerzhaft sein.
     
  2. Die Behandlungsziele sollen ohne Nebeneffekte erreicht werden.
     
  3. Die festsitzenden Behandlungsmittel und die Be-handlungstechniken sollen einfach, gut kontrollier-bar, individuell und differenziert gestaltbar, dosierbar und nach Möglichkeit nicht invasiv sein.
     
  4. Die verwendeten festsitzenden Behandlungsmittel und Behandlungstechniken sollen das biologische System zu höchster Aktivität anregen.
     
  5. Das Verankerungskonzept soll ein biologisches sein.
     
  6. Die festsitzenden Behandlungsmittel sollen unauffäl-lig und/oder ästhetisch ansprechbar sein.
     
  7. Die Aussprache soll nicht beeinträchtigt werden."
     
  8. Das Grundprinzip der "Funktionellen Anpassung" (Roux) muss bei allen orthodontischen Maßnahmen integriert und gefördert werden.

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Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004

Das GMG 2004 unterstützt ausdrücklich und nachhaltig Fortschritte in der Qualitätssicherung durch:

  • § 73 c "Förderung der Qualität in der vertrags-(zahn)ärztlichen Versorgung".
     
  • § 85 (5) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität durch die Krankenkassen.
     
  • § 136 (1) Kassenzahnärztliche Vereinigungen haben Maßnahmen zur Förderung der Qualität...........durchzuführen, zu dokumentieren und jährlich zu veröffentlichen.
     
  • §139 a Gründung eines Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
     
  • Persönliche Haftung von Verantwortungsträgern in den KZV-en.
     
  • § 135 a (2) Nachzertifizierung des ärztlichen Personals.
    Alle ärztlichen und zahnärztlichen Praxen müssen nach absehbarer Zeit eine qualitätsbasierte Behandlungsweise nachweisen.
    Dieses bedeutet nach § 153a (2) zuvorderst eine umfassende Nachschulung auf Grundprinzipien für evidenzbasierte Behandlungsweisen nach den neuen Paradigmen, welche von nationalen wie internationalen Fachgremien festgelegt wurden, also auf die Neue Othodontie, BFO. 
    Danach ergibt sich eine Nicht-Abrechenbarkeit klassischer Multibandbehandlung (Orthodontie) für gesetzliche wie für private Krankenkassen.

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Schlussfolgerung

Dem Patient und den Krankenkassen ist dringend der Weg in die Kostenerstattung, also in die Privatisierung zu empfehlen. Ein Festhalten an starren Normen und Zwängen führt unweigerlich in den Kollaps.
Das anfangs zitierte Buch von Frederic Vester muss nicht nur Basiswissen von allen Verantwortlichen sein, sondern es sollte auch umgesetzt werden.

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 © 2004 - Dr. G. Risse