- Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004

- Kostenerstattung
 

Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004

Wie die Öffentlichkeit bemerkt, ist das Neue Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 in vielen Bereichen und im grundsätzlichen Bereich unausgewogen. Leidtragender ist der kranke Patient, der im gesunden Zustand regelmäßig seine Beiträge zahlt, im Krankheitsfall vielfach zuzahlt und in vielen Fällen feststellen muss, dass seine Krankheit evtl. gerade aus der Versicherungspflicht herausgenommen wurde. Für die Zukunft hat der Patient also keine Sicherheit auf einen definierten Versicherungsschutz. Krankheiten werden vermehrt nach der Finanzlage der Krankenkasse definiert und finanziert.
 

Die Kostenerstattung

Die Kostenerstattung, der direkte Abrechnungsweg mit der Krankenkasse über den Patienten unter Ausschaltung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, KZV, eigentlich der richtige Weg für Krankenkassen und Kassenmitglied, wird von den Krankenkassen abgelehnt. Der kranke Patient soll nun über das höchstkomplexe Thema entscheiden, welche Abrechnungsform er wählt, obwohl er darüber ganz und gar nicht hinreichend informiert ist.

Dieses ist ein standespolitisches Thema und gehört in die politischen Gremien zur sauberen Lösung, damit der Patient im Krankheitsfall nicht auch noch über komplizierte Abrechnungsfragen, die er nicht überblicken kann, entscheiden muss.
 

Der richtige Weg

Das Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie setzt sich intensiv dafür ein, dass der Patient eine bereinigte Abrechnungsform erhält, um zu verhindern dass er im Krankheitsfall ggf. in ein finanzielles Loch fällt, weil seine Krankheit oder der Schweregrad seiner Krankheit gerade aus der Versicherungspflicht herausgenommen wurde.
 

Leistung des Institutes für Bio-Funktionelle Orthodontie, BFO

Wichtigstes Kriterium ist, dass der Patient die beste Behandlung erhält, die es gibt. Durch intensive, langjährige Grundlagenforschung hat das Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, IBO, die Orthodontie auf eine wissenschaftliche fundierte Evidenz basierte Grundlage gestellt und hat hierdurch erreicht, dass die Behandlungstechniken in der Multibandbehandlung durch die Bio-Funktionelle Orthodontie, BFO, die weltweit führende und modernste Behandlungsmethode in der Kieferorthopädie ist. Das Institut IBO ist daher auch bemüht, eine für alle Beteiligten sinnvolle Regelung der Abrechnung in der Kieferorthopädie zu finden. Lassen Sie sich also nicht von der zur Zeit stattfindenden Kostenerstattungsdiskussion verunsichern. Sehen Sie vielmehr den großen Nutzen in jeglicher Diskussion. Jeder Dialog ist die Voraussetzung für Fortschritt und Aufklärung.

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"Gesundheitsreform 2004" // Ausgabe 15.01.2004

 

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