- Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004
- Kostenerstattung
Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004
Wie die Öffentlichkeit bemerkt, ist das Neue
Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 in vielen Bereichen und im
grundsätzlichen Bereich unausgewogen. Leidtragender ist der kranke
Patient, der im gesunden Zustand regelmäßig seine Beiträge zahlt, im
Krankheitsfall vielfach zuzahlt und in vielen Fällen feststellen muss,
dass seine Krankheit evtl. gerade aus der Versicherungspflicht
herausgenommen wurde. Für die Zukunft hat der Patient also keine
Sicherheit auf einen definierten Versicherungsschutz. Krankheiten werden
vermehrt nach der Finanzlage der Krankenkasse definiert und finanziert.
Die Kostenerstattung
Die Kostenerstattung, der direkte Abrechnungsweg mit der Krankenkasse
über den Patienten unter Ausschaltung der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung, KZV, eigentlich der richtige Weg für Krankenkassen und
Kassenmitglied, wird von den Krankenkassen abgelehnt. Der kranke Patient
soll nun über das höchstkomplexe Thema entscheiden, welche
Abrechnungsform er wählt, obwohl er darüber ganz und gar nicht
hinreichend informiert ist.
Dieses ist ein standespolitisches Thema und gehört in die
politischen Gremien zur sauberen Lösung, damit der Patient im
Krankheitsfall nicht auch noch über komplizierte Abrechnungsfragen, die
er nicht überblicken kann, entscheiden muss.
Der richtige Weg
Das Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie setzt sich intensiv
dafür ein, dass der Patient eine bereinigte Abrechnungsform erhält, um
zu verhindern dass er im Krankheitsfall ggf. in ein finanzielles Loch
fällt, weil seine Krankheit oder der Schweregrad seiner Krankheit
gerade aus der Versicherungspflicht herausgenommen wurde.
Leistung des Institutes für Bio-Funktionelle Orthodontie, BFO
Wichtigstes Kriterium ist, dass der Patient die beste Behandlung
erhält, die es gibt. Durch intensive, langjährige Grundlagenforschung
hat das Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, IBO, die
Orthodontie auf eine wissenschaftliche fundierte Evidenz basierte
Grundlage gestellt und hat hierdurch erreicht, dass die
Behandlungstechniken in der Multibandbehandlung durch die Bio-Funktionelle
Orthodontie, BFO, die weltweit führende und modernste
Behandlungsmethode in der Kieferorthopädie ist. Das Institut IBO ist
daher auch bemüht, eine für alle Beteiligten sinnvolle Regelung der
Abrechnung in der Kieferorthopädie zu finden. Lassen Sie sich also
nicht von der zur Zeit stattfindenden Kostenerstattungsdiskussion
verunsichern. Sehen Sie vielmehr den großen Nutzen in jeglicher
Diskussion. Jeder Dialog ist die Voraussetzung für Fortschritt und
Aufklärung.
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