25.05.2004

„Qualitätsmanagement in der Kieferorthopädie"

Dr. Georg Risse

 

Auf der 77. Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie, DG-KFO, 22.-26. Sept. 2004 in Freiburg, ist das primäre Hauptthema:

"Qualitätsmanagement in der Kieferorthopädie" 

Hierzu wurden folgende Bereiche des Qualitätsmanagements in der Kieferorthopädie vorgegeben:

  • Diagnose und Therapie
     
  • Aufwand und Effizienz
     
  • Prozess und Ergebnisqualität
     
  • Sonstige Qualitätsparameter
     

Zu diesem Themenkomplex wurden vom Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, BFO, drei Vortragsanmeldungen eingereicht:

  1. "Qualitätsmanagement I:
    Die Definition des Behandlungsziels".
      
  2. "Qualitätsmanagement II:
    Die Definition des orthodontischen Behandlungsgerätes".
      
  3. "Qualitätsmanagement III:
    Die Definition der Gesetzmäßigkeit in der Orthodontie".

Von diesen Vortragsanmeldungen wurde der Beitrag I: 
"Qualitätsmanagement I: Die Definition des Behandlungsziels" als Vortrag angenommen.

Die beiden weiteren Beitragsanmeldungen "konnten aufgrund der zahlreichen Anmeldungen nicht als Vortrag angenommen werden", wurden aber als Poster akzeptiert, somit inhaltlich anerkannt. 

Zur allgemeinen Information werden die Abstracts der vom Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, IBO, eingereichten Beiträge veröffentlicht:
 

Abstract: I

Qualitätsmanagement I:
Die Definition des Behandlungsziels

Autoren: RISSE, GEORG

Institution: Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, IBO

Fragestellung: Die Grundlage jeglicher Therapie und jeglicher Diagnose bildet die Definition des Behandlungsziels. Es wurde die Frage untersucht: Wie sind die Behandlungsziele in der Kieferorthopädie/Orthodontie definiert.

Material und Methode: Es wurde versucht, die offizielle Definition für Behandlungsziele in der Kieferorthopädie/Orthodontie ausfindig zu machen und darzustellen. Dabei wurden die Definitionen "Kieferorthopädie" gleich "Herausnehmbare Technik" und "Orthodontie" gleich "Festsitzende Technik" unterstellt.

Ergebnisse: Die offiziellen Behandlungsziele in der Kieferorthopädie sind unscharf. Die offiziellen Behandlungsziele in der Orthodontie für die Occlusion und verschiedener Zahnangulationen sind definitiv und gröblichst falsch.

Schlussfolgerungen: Falsche geometrische Behandlungsziele sind die Grundlagen für eine falsche und unzureichende Diagnose. Darüber hinaus führen sie zu Zahnangulationen, welche vielfach unnötige Zahnextraktionen verursachen und durch Fehlangulation maßgeblich für Parodontalschäden, Rezidive, Gelenksprobleme und "Migräneerscheinungen" verantwortlich sind. Falsche Occlusionsvorstellungen führen zu gleichen Ergebnissen, Schäden und zudem zum Einsatz gerader oder konfektionierter Standardbögen. Falsche Definitionen des Behandlungszieles rezenter Orthodontie führen zu unüberschaubarem Missmanagement.


Abstract: II

Qualitätsmanagement II:
Die Definition des orthodontischen Behandlungsgerätes.

Autoren: RISSE, GEORG

Institution: Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, IBO

Fragestellung: Die Definition des Behandlungsgerätes, besonders in der festsitzenden Multibandbehandlung, entscheidet wesentlich über Möglichkeiten der Therapie und speziell über Qualität, Effektivität, Stabilität, Beherrschbarkeit, Schädigungsart und Ausmaß einer Behandlung. Es ergibt sich somit die Fragestellung, wie ist das "Orthodontische Gerät" definiert?

Material und Methode: Es wurden die offiziellen Vorgaben zur Definition der rezenten Multibandgeräte gesucht und untersucht.

Ergebnisse: Das rezente orthodontische Gerät ist nicht nach dem biologischen Bedarf und nicht nach den Kriterien der Beherrschbarkeit definiert. Das rezente orthodontische Gerät ist weder als Maschine noch als Biomaschine erkannt. Es wurde eine realistische Beschreibung der orthodontischen Maschine entwickelt.

Schlussfolgerungen: Falsche Voraussetzungen zur Definition des "Orthodontischen Gerätes" führten zu orthodontischen Materialien, die vielfach als unbeherrschbar einzustufen sind, zu komplizierten, unüberschaubaren Zusatzbiegungen oder zu simplifizierenden Automatismen führten. Die völlige Unausgewogenheit rezenter orthodontischer Maschinen sowie ihrer Steuerung sind Ursache diverser Körperverletzungen, Rezidive und Folgeschäden. Es muss daher mehr von Missmanagement als von einem Qualitätsmanagement rezenter "Orthodontischer Geräte" gesprochen werden.


Abstract: III

Qualitätsmanagement III:
Die Definition der Gesetzmäßigkeiten in der Orthodontie.

Autoren: RISSE, GEORG

Institution: Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, IBO

Fragestellung: Die Grundlage jeglicher Therapie ist die genaue Definition der Gesetzmäßigkeiten, nach denen behandelt wird.

Material und Methode: Es wurden die offiziellen Gesetzmäßigkeiten rezenter Orthodontie gesucht und untersucht. Die offiziellen Gesetzmäßigkeiten der rezenten Orthodontie sind: Klassische Physik, Mathematik, Vektorkunde und "Engineering" im biologischen Raum. Es wurden die Gesetzmäßigkeiten des biologischen Raums untersucht.

Ergebnisse: Die Gesetzmäßigkeiten der rezenten Orthodontie entsprechen nicht dem Bedarf. Der Gesetzesbereich der klassischen Physik ist nicht auf den Gesetzesbereich der Biologie zu übertragen. Die rezente orthodontische Behandlung wird durch den Begriff "Bio-Mechanik" definiert. Der Schwerpunkt lag bislang auf Mechanik und ihrem Gesetzesbereich. Paradigmenwechsel in den USA, Council on Education (COE), 2003, definieren den Schwerpunkt auf "Bio" und den biochemischen Gesetzesbereich. Das Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, IBO, und die Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden definieren darüber hinaus noch die Funktion als integratives Moment der Orthodontie.

Schlussfolgerungen: Mit der Anwendung falscher Gesetzesbereiche wurden völlig falsche Reaktionen erwartet und falsche Steuerungsmechanismen eingesetzt, welche die Grundlage für vielfältige Schädigungen, Rezidive und Folgeschäden bildet. Die Anwendung falscher Gesetzmäßigkeiten führt zu unbrauchbaren wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen, Therapieformen und diversen Behandlungsfehlern und Missverständnissen sowie Missmanagement.


 

Zum Thema: Qualitätsmanagement II:
Die Definition des orthodontischen Behandlungsgerätes.

Der Leser möge sich seine eigenen Gedanken darüber machen, wie er die implantierten Einzelteile: Brackets, Bögen, Fixierungselemente definiert, und ob "Gerät", "Behelf", "Apparat" eine ausreichende Definition für das "orthodontische Gerät" ist. Zur Hilfestellung wird die Definition Jarabaks beigefügt: "Work performing machine" - "Arbeit verrichtende Maschine". Eine Arbeit verrichtende Maschine ist naturgemäß mit Energie geladen – in der Orthodontie mit Spannenergie. Die rezente Orthodontie spricht hingegen nur von "Kraft" und "Kraftvektoren".

  • Wo findet der Leser die prozessuale Verbindung zwischen Kraft, Kraftvektor und Energie, Spannenergie, Reibungsenergieformen, Bewegung, Bewegungsausmaß, Zellstimulation, Knochenab- und Knochenaufbau?
     
  • Ist die orthodontische Maschine eine reine mechanische Maschine, oder ist sie eine biologische Maschine, da durch das Implantieren die orthodontischen Einzelteile eine Funktionseinheit mit dem Parodontium und dem Knochen darstellt?
     
  • Was hat die Slotgröße und die Drahtdimension zur Definition einer orthodontischen Maschine zu bedeuten?
     
  • Was bedeutet "Clearance", Spiel eines Drahtes im Slot, in Verbindung mit der Definition der orthodontischen Maschine?
     
  • Ist eine orthodontische Maschine mit einem automatisierten, nicht gestaltbaren Draht das gleiche "Gerät" wie eine orthodontische Maschine mit einem dicken rigiden Stahldraht?
     
  • Finden Sie, dass das "orthodontische Gerät" überhaupt definiert ist?
     
  • Glauben Sie, dass Wissenschaft und Praxis mit einem nicht definierten Gerät, welches als eine hochinvasive biologische Maschine wirkt, geordnet praktiziert werden kann?
     
  • Kann man es nachvollziehen, dass dieses zentrale Thema von der DG-KFO für das Qualitätsmanagement "nur als Poster berücksichtigt werden konnte"?

 

Zum Thema III: "Qualitätsmanagement III:
Die Definition der Gesetzmäßigkeit in der Orthodontie."

Seit 1999 weise ich die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie, DG-KFO, mit meinen Vortragsanmeldungen auf gravierende Grundsatzfehler in der Orthodontie hin, so auch mit meiner Vortragsanmeldung zur 73. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie, Düsseldorf, 2000, welche dann seinerzeit als Poster mit dem Titel "Fixed Functional Orthodontics – F.F.O." zugelassen wurde.

Ergebnisse dieser Untersuchung von 2000:

  1. Die wissenschaftlich-technische Basis von "Contemporary Orthodontics" hat sehr fragliche Ansätze ( u.a. Kraft/Klassische Physik/Dualität) und wendet u.a. überholte Lehrmeinungen an mit Folgen für: Entwicklung, Verständnis, Handhabbarkeit, Wissenschaft. Es ergeben sich hieraus Schädigungsmöglichkeiten bei der Anwendung dieser orthodontischen Produkte.
     
  2. Die wissenschaftliche Basis von "Contemporary Orthodontics" entspricht nicht biologischen Grundprinzipien nach Roux und widerspricht auch den deutschen Lehrmeinungen für Funktionskieferorthopädie.
     
  3. Statistik: Seit 1993 hat sich kein Patient, der über die verschiedenen Edgewise-Techniken aufgeklärt wurde, für eine der bislang üblichen Techniken ("Contemporary Orthodontics") mit "rigid force control" im .018er oder .022er inch Slot und "dicken Drähten" entschieden. Nach Abschluss der Behandlung mit der F.F.O.-Risse-Technik wäre eine Behandlung mit "Contemporary Orthodontics" nicht mehr vermittelbar gewesen.
     

 
Auch international trug ich die vielfältigen gravierenden Grundsatzmängel in der Orthodontie vor:

Nur ein Beispiel meiner zahlreichen Präsentationen über Paradigmenwechsel von der AAO und WFO-Tagung 2000 in den USA:

Abstract:

"Fixed Functional Orthodontics, a Change of Traditional Paradigm in Orthodontics”, Risse, Georg, 48143 Münster / Germany

  1. The objective of this study is to introduce a new edgewise-technique, leaving the traditional paradigm of using appliances as biologic antagonists on the basis of mere Newtonian laws. In order to approximate to biologic demands, we have to integrate some more essential laws of "Fuzzy Logic", "Laws of Complex Systems" and the opportunity of "self optimizing systems" into our mechanical system in order to utilize coupled phenomena. All these findings in the different disciplines lead to the application of more "passive forces" as Roux - Andresen, Häupl, Kusy, Proffit et. al. are requiring.
     
  2. The method used is a reduced edgewise slot with the size of .016 x .020 and wires with sizes of .010 x .020 till .014 x .020.
     
  3. Results demonstrate that this composition causes a controlled amount of freedom of the wires in the slot and adequate flexibility supports a maximum of individual precision of positioning and settling in cooperation with individual function.
     
  4. This technique is superior in getting precise individual functional results, in biologic response, in quality and time, in reduction of damage and especially in a considerable reduction of pain. Hereby the acceptance of this technique by patients and parents within a test period of 7 years was that high, that no patient decided for traditional techniques any more."

 
Meine internationalen Bemühungen über notwendige Paradigmenwechsel in der klassischen Orthodontie fanden besonders in den USA Beachtung. Anlässlich der Jahrestagung 2003, auf dem Council on Education, COE, dem obersten richtungsweisenden Rat der amerikanischen Fachwelt, wurden meine jahrelangen Vorgaben für Paradigmenwechsel in der Orthodontie, speziell der primären Gewichtung der Mechanik in der Bio-Mechanik auf "Bio", voll bestätigt.

Dieses bedeutet die Bestätigung des Wechsels der anzuwendenden Gesetzesbereiche für die Orthodontie, nämlich den Gesetzesbereich der Bio-Chemie statt der klassischen Physik, wie bisher. Auch wurde mein bereits eingeschlagener Weg der Integration der Wissensinhalte benachbarter Disziplinen für die Orthodontie von der COE nachdrücklich eingefordert (siehe obige Abstracts).

Die Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden folgt meinen Vorstellungen darüber hinaus bezüglich der Integration der individuellen Funktionskräfte und der "Funktionellen Anpassung nach Roux" für die Orthodontie und dem Skandal, welcher durch die Funktionelle Anatomie nach Schumacher aufgedeckt werden konnte. Danach entsprechen die in der rezenten Orthodontie angestrebten Behandlungsziele nicht den Vorgaben der offiziellen Funktionellen Anatomie. Somit basiert die rezente Orthodontie nicht auf Evidenz- basierten Grundlagen. Dieses Problem wird in dem Vortrag: "Qualitätsmanagement I: Die Definition des Behandlungsziels" auf der 77. Wissenschaftlichen Jahrestagung der DG-KFO vorgetragen.

Aus dem zwischenzeitlich international bestätigten Paradigmawechsel der dominierenden Gesetzmäßigkeit der Biochemie bei der Anwendung der Orthodontie ergeben sich dramatische Veränderungen für die anzuwendenden Materialien und der Steuerungsphysik mit Unschärfe (Fuzzy Logic).

Die deutsche Hochschullehrerschaft hat somit seit 1999 kontinuierlich fundierte und zwischenzeitlich national wie international anerkannte Grundlagenfehler dem Studenten, Assistenten und dem Patienten vorenthalten.

Mit der 77. Jahrestagung in Freiburg wird speziell dieser Paradigmawechsel, des Wechsels von der Dominanz von mechanischen Gesetzmäßigkeiten in der Multibandbehandlung hin zu biochemischen Gesetzmäßigkeiten, welche die Bio-Funktionelle Orthodontie, BFO, seit Jahren einfordert und zwischenzeitlich vom obersten amerikanischen, richtungsweisenden Rat, Council on Education, COE, Mai 2003, und der Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, KFO-IG, bestätigt wurde, den nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen suchenden Tagungsteilnehmern nur als Poster angeboten. 

Jeder Leser möge nun seine eigenen Schlüsse aus obigen Informationen ziehen, wie und womit er seine Patienten individuell optimal und funktionell behandeln will.

 

Zusammenfassung
Die Thematik "Qualitätsmanagement" ist das zentrale Thema jeglicher Therapie. Dieses trifft besonders für die Kieferorthopädie und speziell für die Orthodontie zu, da der Kieferorthopäde das "Medikament", "kieferorthopädisches/orthodontisches Gerät" selber konstruiert. Bei den orthodontischen "Geräten" werden aktivierte Biomaschinen entworfen, implantiert und inkorporiert, welche dann selbständig ihre Arbeit verrichten.

  • Sind diese Maschinen nicht oder falsch definiert, ist ein Qualitätsmanagement gar nicht erst zu diskutieren und sinnlos.
     
  • Werden falsche Gesetzmäßigkeiten (Physik anstelle Biochemie) für Bewegungsabläufe vorausgesetzt, so sind unrealistische Reaktionen zu erwarten. Eine Qualitätsdiskussion auf dieser Basis erübrigt sich dann von selbst.
     
  • Entspricht die anatomische Zielsetzung einer Behandlung nicht offiziellen Erkenntnissen der "Funktionellen Anatomie" und den Erkenntnissen der Evolutionsentwicklung bezüglich Zahnangulationen und Okklusionskurve (siehe "Qualitätsmanagement I: Die Definition des Behandlungsziels"), wird auch die Diagnose unzutreffend definiert. Eine Diskussion über Qualitätsmanagement bei falscher Zielsetzung und unzureichender Diagnose ist ebenfalls sinnlos.
     
  • Die rezente Orthodontie befindet sich nach obigen Erkenntnissen in einem heillosen Durcheinander. Dieses wird noch verstärkt durch unfassbare Wissensdefizite und Verfahrensdefizite bei der praktischen Umsetzung differenzierter Draht-Bogen-System-Gestaltung, differenzierter Systemsteifigkeiten und differenzierter biologischer Verankerungsmechanik.
     
  • Kenntnisse moderner Systemphysik, der Steuerung komplexer Systeme sind in der Kieferorthopädie/Orthodontie unbekannt, jedoch wesentlich, siehe meine letzten Veröffentlichungen UOO/COO, 1/2 , 2003 und 3/4, 2003
     

Ein fundiertes Qualitätsmanagement kann nur beginnen mit einer umfassenden Neu-Definition der rezenten Orthodontie.

Die Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, KFO-IG, Qualitätszirkel der Zahnärztekammer Wien und diverse Universitäten im asiatischen Raum beschäftigen sich seit Jahren intensiv mit dieser Thematik und haben somit fachliche Führungskompetenz, somit auch Kompetenz zur Punktevergabe für Fortbildungszertifikate.

Das Council on Education, COE, USA, hat ebenfalls die richtige Weichenstellung vollzogen.

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