29.09.2003

Qualitätssicherung
 
„Verstoß wegen Unterlassung“
 

Behandlungsfehler

  • Prof. Dr. Figgener, zahnärztlicher Abteilungsleiter und Jurist schrieb: 
    „Ein Behandlungsfehler kann nicht nur durch aktives Handeln, sondern auch durch Unterlassung begangen werden. Gebotenes nicht zu tun, kann genauso negative Folgen haben und juristisch so bewertet werden, wie aktives falsches Tun.“ 

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Paradigmawechsel

  • Ein Paradigmawechsel ist ein grundlegender Wandel in der allgemeinen, noch vorhandenen Lehrmeinung und dokumentiert wesentliche Grundlagenfehler in der gängigen Lehre bzw. in gängigen Behandlungsweisen.

  • Die Bundeszahnärztekammer ist seit mehreren Jahren auf das Vorliegen von wesentlichen Grundlagenfehlern in der festsitzenden Behandlungstechnik (Multiband, Orthodontie) aufmerksam gemacht worden.

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Position der deutschen Hochschullehrerschaft

  • Die deutsche Hochschullehrerschaft hält trotz Warnmitteilungen und internationalen Erkenntnissen z. Zt. an einer mechanisch orientierten Orthodontie unter Dominanz von Newton´schen Gesetzmäßigkeiten für den biologischen Raum fest, verkennend, dass Newton´sche Gesetzmäßigkeiten nur für den leblosen Bereich zutreffen, ganz sicher jedoch nicht für den lebenden Bereich, welcher nach biochemischen und funktionellen Prinzipien reagiert.

  • Die deutsche Hochschullehrerschaft praktiziert z.Zt. Orthodontie mit orthodontischen Apparaten, welche nicht nach dem Bedarf der biologischen Anforderungen („active members“) konstruiert sind, sondern nach dem Bedarf technischer Verankerung, den sog. „reactive members“ „für rigide Kräfte“, wonach großvolumige, grobe Apparate entstehen, welche nach offizieller Erkenntnis („active members“) nicht ausreichend beherrschbar sind und biologisches Gewebe schädigen sowie unnötige Schmerzen verursachen.

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Folgerungen nach Figgener

  • Aus den vorliegenden Gegebenheiten besteht demnach an deutschen Hochschulen nach den Vorgaben von Figgener eine Gefahr einer „Unterlassung“ in der Ausbildung, Weiterbildung und Patientenberatung.
     
  • Nicht beherrschbare oder kaum beherrschbare, dynamisierte Apparate sollten keine klinische Anwendung finden und können keine Kassenleistung sein.
     
  • Die Nichtanwendung von Behandlungsgeräten, welche nach dem biologischen Bedarf konstruiert sind, könnte als „Verstoß wegen Unterlassung“ gewertet werden.
     
  • Wird dem Patienten ein „standardisierter“, von der Fabrik vorgefertigter, nicht individualisierter oder nicht oder kaum individualisierbarer superelastischer Behandlungsbogen eingesetzt, so können hierdurch einerseits schwere Schäden verursacht werden, jedoch wird gleichzeitig in der Regel dem Patienten hierdurch ein individualisierter Bogen vorenthalten und es wird unterlassen, die vielfältigen Möglichkeiten und Schutzmöglichkeiten durch individualisierte und beherrschbare Bögen anzuwenden.
     
  • Der vorliegende Paradigmawechsel bezieht sich nicht nur auf beherrschbare Behandlungsbögen in Kraftgröße („active members“) und Behandlungsrichtung, sondern auf ganze Behandlungsverfahren und Navigationsverfahren und neue Behandlungsmöglichkeiten sowie auf eine neue Diagnostik – entsprechend neuer Möglichkeiten.
     
  • Die zur Zeit von der deutschen Hochschullehrerschaft im KIG definierten Krankheitsbilder führen in vielen Fällen zur Unterlassung einer Behandlung von schweren Erkrankungen oder sich entwickelnden Erkrankungen, wie Bruxismus, Parodontose, Gesichtsschmerzen, „Migräne“ und Gelenksschäden. 

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Dominierende Rolle der Hochschulen in der Aus- und Weiterbildung sowie in vielfältiger Beratungstätigkeit.

  • Die Hochschullehrerschaft hat eine dominierende Rolle in der Beratertätigkeit für die Wirtschaftlichkeit kieferorthopädischer Behandlungen (KIG). Hierdurch werden die wesentlichen qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen sowie daraus folgend, Rahmenbedingungen für das Ausmaß der Zuzahlungen und Eigenleistungen junger Familien definiert
     

  • Die Qualität der Aus- und Weiterbildung hat zu einer massenhaften Abrechnung von „Standard-Bögen“ und superelastischen Bögen geführt.
     

  • Im neuen KIG 2004 ist die Abrechnung von Standardbögen direkt positioniert, und die Abrechnung von individualisierten Bögen soll sogar stärker limitiert sein.

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Welche Qualität wird von der Bundeszahnärztekammer gesichert.
Welche Qualität hat die Hochschullehrerschaft zustande gebracht?

Die KFO-Zeitung veröffentlichte 2001 eine Untersuchung des Bundesgesundheitsministeriums wie folgt:

  • „Nur ca. 37,8% kieferorthopädischer Behandlungsabschlüsse sind als akzeptabel einzustufen.“ (Man beachte auch, „nur, als akzeptabel“).
     

  • „In Deutschland stellen Patienten in rd. 40% der Fälle Rezidive, rückläufige 
    Veränderungen nach einer kieferorthopädischen Behandlung, fest.“
     

  • „Auch eine hohe Anzahl von Verlängerungsanträgen spricht für eine erhebliche Anzahl von Rezidiven.“ (Ein Verlängerungsantrag wird in der Regel nach einer Behandlungsdauer von 4 Jahren (!) gestellt.)

Das Gesundheitsministerium zieht nach Rüdiger Saekel, Ministerialrat a. D., den Schluss:

„Trotz langer Behandlungszeit, regelmäßiger Betreuung und laufender Kontrollen der Patienten sowie hoher Behandlungskosten sei es nicht zweifelsfrei gelungen, positive Langzeiteffekte kieferorthopädischer Behandlungen für die Mundgesundheit zu belegen.“

Bei dieser miserablen Ergebnisqualität müssen erhebliche Grundlagenfehler vorliegen, worüber auch die Hochschullehrerschaft nachdenklich werden sollte.

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Qualitätssicherung durch den Patienten

  • Solange offizielle Organe den obigen, völlig unzureichenden Standard in der Kieferorthopädie nur sichern, und solange offizielle Organe es unterlassen Studenten, Assistenten, den Fachkollegen, Gutachter, Krankenkassen und Patienten über grundlegende Fehler und den neuerlichen Paradigmenwechsel hinreichend aufzuklären, ist der Patient aufgefordert, selber aktiv zu werden:

  • Der Patient sollte superelastische Drähte ablehnen.
     

  • Der Patient sollte „Standard-Bögen“, nicht individualisierte Bögen ablehnen.
     

  • Der Patient sollte dicke Stahldrähte von der Dicke .016 x .022 inch aufwärts ablehnen.
     

  • Der Patient sollte kontrollierbare Bogen/Bräcket-Systeme verlangen, in denen Bogenstärke und Bracket miteinander für den biologischen und befundgerechten Bedarf abgestimmt sind.
     

  • Der Patient sollte eine

  • biologisch orientierte und
     

  • funktionelle Behandlung, auch mit festsitzenden Geräten einfordern, welche dem neuerlichen Paradigmawechsel entsprechen sollte und z. Zt. am besten durch die BFO-Technik umsetzbar ist.
     

  • Die sog. Burstone-Technik ist eine überwiegend mechanisch orientierte Verankerungs- und Reparaturtechnik („reactive members“) auf der Basis von komplizierten, sehr dicken Teilbögen in den größten vorhandenen Bracketfassungen und ist auf eine Korrektur für erfolgte Zahnextraktionen ausgelegt.
     

  • Die Straight-Wire-Technik wird bereits von der deutschen Hochschullehrerschaft abgelehnt, wird aber dennoch am meisten praktiziert.

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- Weiter zu: Über automatisierte Bögen, Meldung an das BfArM, Bonn -

 

 © 2003 - Dr. G. Risse