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Kieferorthopädie / Orthodontie

Bundesministerium für Gesundheit BMG
 

  1. In der Orthodontie werden Einzelteile vom Behandler im Munde des Patienten fest installiert, zusammengesetzt und aktiviert. Dieses entspricht einer fest installierten aktivierten „Maschine“ mit sehr invasiver Wirkung, welche auch beabsichtigt ist. Bei diesem Vorgang ist der Behandler gleichzeitig Hersteller und Betreiber dieser „Maschine“.
     
  2. Im Medizinproduktegesetz (MPG) vom 01.01.95 ist  Orthodontie und ihre Schädigungsmöglichkeit durch Erstellung, Qualität und Handhabung von orthodontischen „Maschinen“ nicht enthalten.
     
  3. Auch fehlt eine spezielle Klassifizierung für die Biokompatibilität eines aktivierten Systems in Grobheit, Steifigkeit, Flexibilität und Beherrschbarkeit.
     
  4. Die spezielle Ausrichtung dieser aktivierten und aktiven, invasiven Systeme wird durch die Lehrmeinung gestaltet. Die Lehrmeinung der z.Zt. „üblichen Orthodontie“ ist unter diesen Bedingungen neu zu definieren.
     
  5. Die einzelnen Techniken müssen einer Normung genügen nach:
    - Sicherheit für den Patienten
    - Wirtschaftlichkeit und Effektivität 
    - Beherrschbarkeit
    - Ausrichtung auf biologische Grundprinzipien nach Roux
      (Biofunktionelle Anpassung)
    - Ausrichtung technischer Grundprinzipien
      - auf: Neue Physik und 
      - auf: moderne Systemwissenschaften.
     

Das Bundesministerium für Gesundheit - BMG  hat diese Lücken dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Rahmen der Risikovorsorge zur Kenntnis gegeben.
 

Die neuste Standortbestimmung der Orthodontie von Prof. Dr. Dr. Schmuth und Prof. Dr. Dr. Diedrich erscheint im Standardwerk Kieferorthopädie I und II.

Danach werden erhebliche Schädigungsmöglichkeiten durch die Orthodontie, speziell der Wurzeln hervorgehoben. Auch eine Abkehr von Präzision und idealen Standards der Orthodontie wird erwartet und individuelle, „suboptimale Ziele mit herausnehmbaren Geräten werden an Bedeutung gewinnen“, da bei der zur Zeit üblichen Orthodontie (Slotgröße .018 x .022 und größer) nahezu alles über „Kraftgrößen, Momente und Positionierung der Zähne noch unklar ist.“

Die Straight – wire – Technik wird als besonders gefährdend wegen „unkontrollierter Nivellierung, unkontrollierbarer Friktion und unzureichender Kontrolle über Torque, Intrusion und Verankerung“ dargestellt.

S.h. Offizielle Standortbestimmung und Bewertung gängiger orthodontischer Techniken siehe Kieferorthopädie I, Urban und Fischer Verlag 4. Auflage 2000 Schmuth / Diedrich.
  

Adresse des Berufsverbandes der
Deutschen Kieferorthopäden - BDK
www.bdk-online.org

 

                                 

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